Der Sportbeirat beschließt, die Sportlerinnen und
Sportler sowie die Vereinsvorsitzenden nach der anhängenden Vorschlagsliste der
Verwaltung zu ehren.
Der Sportbeirat beschließt, die Sportlerinnen und
Sportler sowie die Vereinsvorsitzenden nach der anhängenden Vorschlagsliste der
Verwaltung zu ehren.