Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 54, Nein: 0

Der Kreistag beschließt die folgende Satzung zur Änderung der Eigenbetriebssatzung:

 

Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Kreiskrankenhäuser Aichach und Friedberg des Landkreises Aichach-Friedberg vom 03.04.2019

 

 

§ 1

 

Nach § 2 Absatz 3 Satz 1 wird folgender neuer Satz 2 eingefügt.

 

„Der Eigenbetrieb ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.“

 

Die bisherigen Sätze 2 bis 5 werden die neuen Sätze 3 bis 6

 

§ 2

 

§ 2 wird um folgenden neuen Absatz 4 ergänzt:

 

„Der Eigenbetrieb kann im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen dieser Betriebssatzung alle Geschäfte und sonstige Maßnahmen vornehmen, die dieser Zweckbestimmung dienlich sind. Insbesondere kann der Eigenbetrieb seinen Grundbesitz oder einen Teil seines Grundbesitzes im Rahmen der Vermögensverwaltung an Dritte vermieten oder verpachten. Die Einnahmen aus dieser vermögensverwaltenden Tätigkeit werden nur für die satzungsmäßigen Zwecke und zur Förderung der Aufgaben des Eigenbetriebs verwendet. Zur Förderung des Zwecks des Eigenbetriebes können einzelne Aufgaben an Dritte übertragen werden. Geschäfte oder sonstige Maßnahmen, die eine Betätigung außerhalb der Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke darstellen, sind nur in den Grenzen der Steuerbefreiung im Sinne der §§ 51 ff. der Abgabenverordnung (AO) zulässig. Zusätzliche künftige Aufgaben, die vom Kreistag bestimmt werden, können einbezogen werden.“

 

 

§ 3

 

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Aichach, 03.04.2019

 

 

 

Dr. Klaus Metzger

Landrat