Der Kreistag beschließt die folgende Satzung
zur Änderung der Eigenbetriebssatzung:
Satzung
zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Kreiskrankenhäuser Aichach und
Friedberg des Landkreises Aichach-Friedberg vom 03.04.2019
§ 1
Nach § 2 Absatz 3 Satz 1 wird folgender neuer Satz 2 eingefügt.
„Der Eigenbetrieb ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.“
Die bisherigen Sätze 2 bis 5 werden die neuen Sätze 3 bis 6
§
2
§ 2 wird um
folgenden neuen Absatz 4 ergänzt:
„Der Eigenbetrieb kann im Rahmen der
gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen dieser Betriebssatzung alle
Geschäfte und sonstige Maßnahmen vornehmen, die dieser Zweckbestimmung dienlich
sind. Insbesondere kann der Eigenbetrieb seinen Grundbesitz oder einen Teil
seines Grundbesitzes im Rahmen der Vermögensverwaltung an Dritte vermieten oder
verpachten. Die Einnahmen aus dieser vermögensverwaltenden Tätigkeit werden nur
für die satzungsmäßigen Zwecke und zur Förderung der Aufgaben des Eigenbetriebs
verwendet. Zur Förderung des Zwecks des Eigenbetriebes können einzelne Aufgaben
an Dritte übertragen werden. Geschäfte oder sonstige Maßnahmen, die eine
Betätigung außerhalb der Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke darstellen,
sind nur in den Grenzen der Steuerbefreiung im Sinne der §§ 51 ff. der
Abgabenverordnung (AO) zulässig. Zusätzliche künftige Aufgaben, die vom
Kreistag bestimmt werden, können einbezogen werden.“
§
3
Diese Satzung tritt
am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Aichach, 03.04.2019
Dr. Klaus Metzger
Landrat