Zu c)
3.
Der Kreisentwicklungsausschuss
genehmigt weiter die Entscheidung des Landrats in der Gesellschafterversammlung
vom 14.02.2019, der Aufnahme eines Darlehens im Jahr 2019 in Höhe von 1.198.730
Euro zur Finanzierung von Neu- und Ersatzinvestitionen im Jahr 2019 –
vorbehaltlich einer entsprechenden 80%-igen Bürgschaftsübernahme durch die
Gesellschafter Stadt und Landkreis Augsburg – zuzustimmen.