Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

1. Der Kreisentwicklungsausschuss stellt gem. Art 69 Abs. 1 AGSG einen mittelfristigen Bedarf von 114 zusätzlichen Plätzen in der stationären Dauerpflege fest. Es ist darauf hinzuwirken, dass dieser Bedarf so bald wie möglich, jedoch innerhalb der nächsten zehn Jahre, sowohl durch weitere stationäre Pflegeeinrichtungen als auch durch ambulante Einrichtungen und eine Optimierung der häuslichen Versorgung gedeckt wird. Auf einen ortsnahen Standort mit guter verkehrlicher Anbindung und adäquater Infrastruktur ist Wert zu legen.

 

2. Eine Ausweitung des Angebots an Plätzen der Kurzzeitpflege ist anzustreben.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Kommunen, den Trägern der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege, mit den Pflegekassen und dem Bezirk Schwaben im Interesse der pflegebedürftigen Menschen im Sinne eine Bedarfsdeckung zusammenzuwirken.

 

4. Dies ist gem. Art. 69 Abs. 2 AGSG Bestandteil der Pflegebedarfsplanung im Rahmen des  Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes für den Landkreis Aichach-Friedberg.