1. Der
Kreisentwicklungsausschuss stellt gem. Art 69 Abs. 1 AGSG einen mittelfristigen
Bedarf von 114 zusätzlichen Plätzen in der stationären Dauerpflege fest. Es ist
darauf hinzuwirken, dass dieser Bedarf so bald wie möglich, jedoch innerhalb
der nächsten zehn Jahre, sowohl durch weitere stationäre Pflegeeinrichtungen
als auch durch ambulante Einrichtungen und eine Optimierung der häuslichen
Versorgung gedeckt wird. Auf einen ortsnahen Standort mit guter verkehrlicher
Anbindung und adäquater Infrastruktur ist Wert zu legen.
2. Eine Ausweitung des
Angebots an Plätzen der Kurzzeitpflege ist anzustreben.
3. Die Verwaltung wird
beauftragt, mit den Kommunen, den Trägern der öffentlichen und freien
Wohlfahrtspflege, mit den Pflegekassen und dem Bezirk Schwaben im Interesse der
pflegebedürftigen Menschen im Sinne eine Bedarfsdeckung zusammenzuwirken.
4. Dies ist gem. Art. 69 Abs.
2 AGSG Bestandteil der Pflegebedarfsplanung im Rahmen des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes für den
Landkreis Aichach-Friedberg.