Der
Kreisentwicklungsausschuss nimmt die Projekte der Freiwilligenagentur zur
Kenntnis und beauftragt die Freiwilligenagentur, die Prozesse in geeigneter
Weise fortzuführen.
Der
Kreisentwicklungsausschuss nimmt die Projekte der Freiwilligenagentur zur
Kenntnis und beauftragt die Freiwilligenagentur, die Prozesse in geeigneter
Weise fortzuführen.