Auf Empfehlung des Kreisentwicklungsausschuss beschließt
der Kreistag:
1. Dem vorliegenden
Radverkehrskonzept für den Landkreis Aichach-Friedberg wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird
beauftragt, auf die Umsetzung der baulichen Maßnahmen des Radverkehrskonzeptes
laut Zeitplan hinzuwirken.
3. Die Verwaltung wird
beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kommunen die Säulen Kommunikation,
Information und Service umzusetzen.
4. Die Verwaltung wird
beauftragt, die für die Umsetzungsschritte notwendigen finanziellen Mittel in
die Haushaltsberatungen der jeweiligen Jahre einzubringen.
5. Die Verwaltung wird
beauftragt, die Kommunen bei der Umsetzung und Beratung von Fördermöglichkeiten
nach Kräften zu unterstützen.
6. Die Verwaltung wird
beauftragt, die Umsetzung des Radverkehrskonzeptes mit den benachbarten
Gebietskörperschaften, insbesondere mit dem Landkreis Augsburg und der Stadt
Augsburg, abzustimmen.