Der Kreistag nimmt
die vorgestellte Planung einschließlich der dazugehörigen Kostenschätzung zustimmend
zur Kenntnis und beschließt die Baudurchführung in dieser Form.
Ferner wird die
Verwaltung mit folgenden Punkten beauftragt:
- Erstellen eines Zuschussantrages
- Beantragung eines vorzeitigen
Baubeginns
- Erstellung des Bauantrages
- Fortführung der Planung
- Veranlassung der Ausschreibungen