Nachtragshaushaltssatzung
des
Landkreises Aichach-Friedberg für das Jahr 2019
Aufgrund des Art. 62 Abs. 1 i. V. m. Art. 57 ff. der Landkreisordnung
erlässt der Landkreis Aichach-Friedberg folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1 Haushaltsplan, Wirtschaftspläne
(1) Der Stellenplan wird für den Eigenbetrieb
Kliniken an der Paar in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.
(2) Der als Anlage beigefügte Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs
Kliniken an der Paar wird festgesetzt; dadurch werden
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für das
Krankenhaus Aichach im Erfolgsplan die Erträge von 25.151.050 € auf 22.864.600
€ und die Aufwendungen von 29.536.350 € auf 29.282.500 € sowie im Vermögensplan
die Einnahmen und Ausgaben von 14.445.950 € auf 16.478.550 € verändert,
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für das
Krankenhaus Friedberg im Erfolgsplan die Erträge von 35.317.300 € auf
31.796.200 € und die Aufwendungen von 37.557.300 € auf 36.872.800 € sowie im
Vermögensplan die Einnahmen und Ausgaben von 3.182.200 € auf 6.018.800 €
verändert.
§ 2 Kassenkredite
Der Höchstbetrag
der Kassenkredite für den Eigenbetrieb Kliniken an der Paar wird von 15.000.000
€ um 11.000.000 € erhöht und damit auf 26.000.000 € neu festgesetzt.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.
Aichach, .2019
Dr. Klaus Metzger
Landrat