Der Landkreis Aichach-Friedberg akzeptiert die für die
Bereiche „Geschäftsbetrieb“, „Regionalbusverkehr“ und „Investitionszuschüsse“
festgelegten Prozentwerte für die Aufteilung der Gesellschafterbeiträge als
sachgerecht und stimmt der Neufassung der Vereinbarung der Stadt Augsburg und der
Landkreise Augsburg, Aichach-Friedberg und Dillingen a.d. Donau über die
Gewährung von Gesellschafterbeiträgen an die AVV GmbH ab dem 01.01.2020 mit
einer Laufzeit von fünf Jahren zu. Die Zustimmung zu dieser Vereinbarung
erfolgt auf der Basis von Gutachten der WVI Prof. Dr. Wermuth,
Verkehrsforschung und Infrastrukturplanung GmbH vom 07.06.2019 zum Ausgleich
der Kostenunterdeckung im Regionalbusverkehr (Anlage 1) und zur
Defizitaufteilung für die Bereiche „Geschäftsbetrieb“ und „Investitionskosten“
(Anlage 2).