Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 46, Nein: 0

Die AVV-Geschäftsführung wird ermächtigt, in Bezug auf die Einführung einer kostenlosen City-Zone unter Vorbehalt der Zustimmung der AG-Tarif sowie der Sicherstellung des Ausgleichs der Mindereinnahmen durch die Stadt Augsburg eine Änderung des AVV-Gemeinschaftstarifes zum 01.01.2020 vorzunehmen sowie die weiteren Schritte zur Umsetzung in die Wege zu leiten.