Die AVV-Geschäftsführung wird ermächtigt, in Bezug auf
die Einführung einer kostenlosen City-Zone unter Vorbehalt der Zustimmung der
AG-Tarif sowie der Sicherstellung des Ausgleichs der Mindereinnahmen durch die
Stadt Augsburg eine Änderung des AVV-Gemeinschaftstarifes zum 01.01.2020
vorzunehmen sowie die weiteren Schritte zur Umsetzung in die Wege zu leiten.