1. Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zur Finanzplanung:
Z. |
HhSt |
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2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
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Einnahmen: |
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1 |
9000.0410 |
Schlüsselzuw. T€ |
20.501 |
21.793 |
22.624 |
23.300 |
24.000 |
24.700 |
2 |
- |
Veränderung in % |
10,8 |
6,3 |
3,8 |
3,0 |
3,0 |
3,0 |
3 |
9000.0720 |
Kreisumlage T€ |
67.590 |
71.510 |
79.518 |
81.900 |
84.400 |
86.900 |
4 |
- |
Veränderung in % |
4,3 |
5,8 |
11,2 |
3,0 |
3,0 |
3,0 |
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Ausgaben: |
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5 |
9000.8325 |
Bezirksumlage T€ |
30.898 |
33.372 |
35.984 |
37.100 |
38.200 |
39.300 |
6 |
- |
Veränderung in % |
5,4 |
8,0 |
7,8 |
3,0 |
3,0 |
3,0 |
2. Er befürwortet eine Konsolidierung der Kliniken an der Paar auf der Grundlage des beigefügten Konzepts vom 16.1.2020.
3. Dem Kreistag wird zur Haushaltssatzung 2020 nach Berücksichtigung der in der Sitzung des Kreisausschusses am 29.01.2020 befürworteten Änderungen und Ergänzungen, sowie der zum Haushaltsabgleich erforderlichen rechnerischen Anpassungen folgender Beschluss empfohlen:
Der Kreistag beschließt unter Einbeziehung der wirtschaftlichen Situation der Gemeinden die folgende Haushaltssatzung 2020 samt ihren Anlagen (Haushaltsplan mit Stellenplan, Vorbericht, Finanzplan mit Investitionsprogramm, Übersichten zu Verpflichtungsermächtigungen, Schulden und Rücklagen, Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kliniken an der Paar mit Anlagen, Wirtschaftsplan des Regiebetriebes Kommunale Abfallwirtschaft mit Anlagen):
Haushaltssatzung
des Landkreises Aichach-Friedberg für
das Jahr 2020
Aufgrund der Art. 57 ff. der Landkreisordnung erlässt der Landkreis Aichach-Friedberg folgende Haushaltssatzung:
§ 1 Haushaltsplan, Wirtschaftspläne
(1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan wird hiermit festgesetzt; er schließt in den Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt mit 136.202.000 € und im Vermögenshaushalt mit 16.240.000 € ab.
(2) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Kliniken an der Paar wird festgesetzt; er schließt
- für das Krankenhaus Aichach im Erfolgsplan in den Erträgen mit 26.051.850 € und in den Aufwendungen mit 31.549.650 € sowie im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben mit 10.247.350 €,
- für das Krankenhaus Friedberg im Erfolgsplan in den Erträgen mit 36.973.300 € und in den Aufwendungen mit 38.758.400 € sowie im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.705.300 € ab.
(3) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des Regiebetriebs Kommunale Abfallwirtschaft wird festgesetzt; er schließt im Erfolgsplan in den Erträgen mit 8.801.800 € und in den Aufwendungen mit 9.547.800 € sowie im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.216.540 € ab.
§ 2 Kreditermächtigungen
Die Kreditermächtigungen werden auf 0 €, für den Eigenbetrieb Kliniken an der Paar auf 2.500.000 € und den Regiebetrieb Kommunale Abfallwirtschaft auf 0 € festgesetzt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Die Verpflichtungsermächtigungen betragen 46.370.000 €, für den Eigenbetrieb Kliniken an der Paar 0 € und den Regiebetrieb Kommunale Abfallwirtschaft 0 €.
§ 4 Kreisumlage
Das Umlagesoll der Kreisumlage wird nach Art. 18 des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes auf 79.518.200 € festgesetzt. Als Kreisumlagesatz werden einheitlich 49,5 % der vom Bayerischen Landesamt für Statistik ermittelten Umlagegrundlagen berechnet.
§ 5 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite ist 10.000.000 €, für den Eigenbetrieb Kliniken an der Paar 26.000.000 € und den Regiebetrieb Kommunale Abfallwirtschaft 500.000 €.
§ 6 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.
Aichach,
Dr. Klaus Metzger
Landrat