Der Kreistag ermächtigt den
Kreisentwicklungsausschuss, abweichend von der Geschäftsordnung für den
Kreistag des Landkreises Aichach-Friedberg, die Entscheidung über die Vergabe
der Linienbündel „Wittelsbacher Land 02“, „Wittelsbacher Land 03“ und „Wittelsbacher
Land 04“ in seiner Sitzung am 01.04.2020 abschließend zu treffen.