Bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung durch den Kreistag
2020/2026 gilt die Geschäftsordnung 2014/2020 weiter. Soweit der Kreistag
Beschlüsse zu Fragen der Geschäftsordnung fasst, treten diese an die Stelle der
bisherigen Vorschriften der fortgeltenden Geschäftsordnung. Folgende
Abweichungen von der Geschäftsordnung für die Amtsperiode 2014/2020 werden
beschlossen:
§ 10 Abs. 2 erhält mit Wirkung ab 01.06.2020 folgenden Wortlaut:
„Kreistagssitzungen finden nach Bedarf statt.
Sitzungen des Kreistages sollen in der Regel am Montag
stattfinden, um 16.00 Uhr beginnen und möglichst um 19.30 Uhr zu Ende
sein.
Sitzungen der Ausschüsse, mit Ausnahme des Werkausschusses, sollen in
der Regel am Montag stattfinden, um 14.30 Uhr beginnen und möglichst um 18.00
Uhr zu Ende sein.
Sitzungen des Werkausschusses sollen in der Regel am Mittwoch
stattfinden, um 14.30 Uhr beginnen und möglichst um 18.00 Uhr zu Ende sein.“
Bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung durch den Kreistag
2020/2026 gilt die Geschäftsordnung 2014/2020 weiter. Soweit der Kreistag
Beschlüsse zu Fragen der Geschäftsordnung fasst, treten diese an die Stelle der
bisherigen Vorschriften der fortgeltenden Geschäftsordnung. Folgende
Abweichungen von der Geschäftsordnung für die Amtsperiode 2014/2020 werden
beschlossen:
§ 10 Abs. 2
erhält mit Wirkung ab 01.06.2020 folgenden Wortlaut:
„Kreistagssitzungen finden nach Bedarf statt.
Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse, mit Ausnahme des
Werkausschusses, sollen in der Regel am Montag stattfinden, um 14:30
Uhr beginnen und möglichst um 18:00 Uhr zu Ende sein.
Sitzungen des Werkausschusses sollen in der Regel am Mittwoch
stattfinden, um 14:30 Uhr beginnen und möglichst um 18:00 Uhr zu Ende sein.“
Bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung durch den Kreistag
2020/2026 gilt die Geschäftsordnung 2014/2020 weiter. Soweit der Kreistag
Beschlüsse zu Fragen der Geschäftsordnung fasst, treten diese an die Stelle der
bisherigen Vorschriften der fortgeltenden Geschäftsordnung. Folgende Abweichungen
von der Geschäftsordnung für die Amtsperiode 2014/2020 werden beschlossen:
§ 33 Abs. 2
Satz 1 und 2 erhalten folgenden Wortlaut:
„Die Mitglieder des Kreisausschusses werden vom Kreistag auf Grund der
Vorschläge der Parteien und Wählergruppen nach dem Verfahren Sainte-Laguë/Schepers mit der Berechnungsmethode nach dem
sog. Höchstzahlverfahren ermittelt (vgl. Art. 35 GLKrWG). Bei gleicher
Teilungszahl entscheidet die größere Zahl der bei der Wahl auf die betreffenden
Parteien oder Wählergruppen abgegebenen Stimmen.“