Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 61, Nein: 0

Bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung durch den Kreistag 2020/2026 gilt die Geschäftsordnung 2014/2020 weiter. Soweit der Kreistag Beschlüsse zu Fragen der Geschäftsordnung fasst, treten diese an die Stelle der bisherigen Vorschriften der fortgeltenden Geschäftsordnung. Folgende Abweichungen von der Geschäftsordnung für die Amtsperiode 2014/2020 werden beschlossen:

 

 

§ 10 Abs. 2 erhält mit Wirkung ab 01.06.2020 folgenden Wortlaut:

„Kreistagssitzungen finden nach Bedarf statt.

Sitzungen des Kreistages sollen in der Regel am Montag stattfinden, um 16.00 Uhr beginnen und möglichst um 19.30 Uhr zu Ende sein.

Sitzungen der Ausschüsse, mit Ausnahme des Werkausschusses, sollen in der Regel am Montag stattfinden, um 14.30 Uhr beginnen und möglichst um 18.00 Uhr zu Ende sein.

Sitzungen des Werkausschusses sollen in der Regel am Mittwoch stattfinden, um 14.30 Uhr beginnen und möglichst um 18.00 Uhr zu Ende sein.“

 

 

 

 

Bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung durch den Kreistag 2020/2026 gilt die Geschäftsordnung 2014/2020 weiter. Soweit der Kreistag Beschlüsse zu Fragen der Geschäftsordnung fasst, treten diese an die Stelle der bisherigen Vorschriften der fortgeltenden Geschäftsordnung. Folgende Abweichungen von der Geschäftsordnung für die Amtsperiode 2014/2020 werden beschlossen:

 

 

§ 10 Abs. 2 erhält mit Wirkung ab 01.06.2020 folgenden Wortlaut:

„Kreistagssitzungen finden nach Bedarf statt.

Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse, mit Ausnahme des Werkausschusses, sollen in der Regel am Montag stattfinden, um 14:30 Uhr beginnen und möglichst um 18:00 Uhr zu Ende sein.

Sitzungen des Werkausschusses sollen in der Regel am Mittwoch stattfinden, um 14:30 Uhr beginnen und möglichst um 18:00 Uhr zu Ende sein.“

 

 

 

 

Bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung durch den Kreistag 2020/2026 gilt die Geschäftsordnung 2014/2020 weiter. Soweit der Kreistag Beschlüsse zu Fragen der Geschäftsordnung fasst, treten diese an die Stelle der bisherigen Vorschriften der fortgeltenden Geschäftsordnung. Folgende Abweichungen von der Geschäftsordnung für die Amtsperiode 2014/2020 werden beschlossen:

 

 

§ 33 Abs. 2 Satz 1 und 2 erhalten folgenden Wortlaut:

„Die Mitglieder des Kreisausschusses werden vom Kreistag auf Grund der Vorschläge der Parteien und Wählergruppen nach dem Verfahren Sainte-Laguë/Schepers mit der Berechnungsmethode nach dem sog. Höchstzahlverfahren ermittelt (vgl. Art. 35 GLKrWG). Bei gleicher Teilungszahl entscheidet die größere Zahl der bei der Wahl auf die betreffenden Parteien oder Wählergruppen abgegebenen Stimmen.“