1.
Es wird festgestellt, dass nach Anlage 1
Nummer 3 zu Art. 45 Abs. 2 KWBG das Amt des Landrats im Landkreis
Aichach-Friedberg ab 01.05.2020 in Besoldungsgruppe B 6 BayBesG eingestuft ist.
2.
Die Dienstaufwandsentschädigung für den
Landrat des Landkreises Aichach-Friedberg wird nach Anlage 2 zu Art. 46 KWBG
festgesetzt. Sie beträgt ab 01.05.2020 1.352,78 €.
3.
Dienstfahrten
§
Dem Landrat wird die Genehmigung erteilt,
Dienstkraftfahrzeuge des Landkreises zu steuern.
§
Für Dienstfahrten steht der
Dienstkraftfahrer zur Verfügung.
§
Der Stationierung des Dienstwagens am
Wohnort des Landrats wird zugestimmt.
§
Der Stationierung des Dienstwagens aufgrund
von Einzelentscheidungen des Landrats am Wohnort des Dienstkraftfahrers wird
zugestimmt.
§
Die notwendigen Fahrten zwischen Wohnung des
Landrats und Arbeitsstätte werden als Dienstfahrten genehmigt.
§
Dem Landrat wird die Genehmigung erteilt,
Dienstfahrten mit seinem Privatkraftfahrzeug durchzuführen. Es wird eine Wegstreckenentschädigung
nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Reisekostengesetzes – BayRKG –
(derzeit 0,35 € je gefahrenen Kilometer) gezahlt. Damit sind alle im
Zusammenhang mit der Nutzung des Privatkraftfahrzeuges entstehenden Kosten
abgegolten.