Der Kreistag beschließt die beigefügte Anlage zur
Geschäftsordnung (Übersicht über die Ausschüsse des Kreistages, ihre Aufgaben
und Befugnisse).
Aufgrund der derzeitigen
Corona-Pandemielage erhält sie abweichend bis auf weiteres folgende erweiterte Zuständigkeiten
für die Ausschüsse:
a)
Die Befugnis des Kreisausschusses zur Genehmigung von Planabweichungen
sowie über- und außerplanmäßiger Verpflichtungen wird von 200.000 Euro auf 500.000
Euro erhöht.
b)
Die beschließende Funktion der Ausschüsse, soweit nicht im Einzelfall
die Zuständigkeit des Kreistags oder des Landrats gegeben ist, wird von 700.000
Euro auf 2.500.000 Euro erhöht.
Anlage zur Geschäftsordnung des Kreistages des Landkreises
Aichach-Friedberg für die Amtsperiode 2020/2026
Übersicht über die Ausschüsse des Kreistages, ihre Aufgaben und
Befugnisse
Werkausschuss
• Zuständigkeiten nach der
Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Kliniken an der Paar
• Krankenhauswesen
• Krankenhausplanung
• Gesundheitswesen,
soweit die stationäre Krankenversorgung betroffen ist
• Bauangelegenheiten
der Krankenhäuser
• Beratung
von Prüfberichten zu den Kliniken
O Service
Wittelsbacher Land GmbH (Aufgabenträger)
Rechnungsprüfungsausschuss
• Örtliche
Rechnungsprüfung
• Prüfung
der Jahresrechnungen und Jahresabschlüsse
• Überwachung
der Wirtschaftsführung (materielle Prüfung, begleitende Prüfung)
Jugendhilfeausschuss
• Kinder-
und Jugendhilfe
• Allgemeine
Angelegenheiten von Jugend und Familie
• Jugendpflege
• Förderung
der freien Jugendhilfe
• Jugendhilfeplanung
• Vorschläge
zur Benennung von Jugendschöffen
• Aufstellung des Haushaltes im Rahmen
der sachlichen Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses gemeinsam mit dem
Kreisausschuss
• Haushaltsausführung
o Kreisjugendring
Aichach-Friedberg
o Lebenshilfe
Kreisvereinigung Aichach-Friedberg e. V.
o Deutsches
Institut für Vormundschaftswesen
Bauausschuss
• Bauangelegenheiten im Hoch- und
Tiefbau (wie wird gebaut), z. B. Architektenwettbewerb, Auswahl von
Architekten, Vergaben, Entscheidung über Verwendung von Materialien etc.,
soweit nicht der
Werkausschuss zuständig ist.
• Gebäudemanagement
• Aufstellung des Haushaltes im Rahmen
der sachlichen Zuständigkeit des Bauausschusses gemeinsam mit dem
Kreisausschuss
• Haushaltsausführung
Kreisausschuss
• Vorbereitung der Angelegenheiten des
Kreistages, soweit nicht ein Fachausschuss zuständig ist.
• Grundstücksangelegenheiten,
Pachtverhältnisse
• Liegenschaften
• Personalangelegenheiten
• Aufbau- und Ablauforganisation
Landratsamt, einschl. Beschaffungen, Raumkonzeption, Innerer Dienstbetrieb,
Kommunikationseinrichtungen, soweit nicht der Landrat als Behördenleiter
zuständig ist.
• Alle
Aufgaben, die keinem anderen Ausschuss zugewiesen sind
• Aufstellung
des Haushaltes gemeinsam mit dem jeweiligen Fachausschuss
• Abschließende
Haushaltsvorberatung
• Genehmigung von Planabweichungen
sowie über- und außerplanmäßige Verpflichtungen bis 200.000 €
• Grundsätze
zu Haushaltsausführung, Spenden, Krediten
• Annahme
von Spenden und Schenkungen
• Aufstellung des Haushaltes im Rahmen
der sachlichen Zuständigkeit des Kreisausschusses
• Haushaltsausführung
• Beratung
von Prüfberichten, wenn keine andere Zuständigkeit gegeben ist
o Zweckverband
für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF)
o Bayerischer
Landkreistag
o Service
Wittelsbacher Land GmbH (SWL) - Beteiligungsmanagement
o Kommunaler
Arbeitgeberverband (KAV)
o Kommunale
Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung
Kreisentwicklungsausschuss
• Verkehrs-
und Versorgungsplanung
• Planung von Kreiseinrichtungen,
soweit nicht der Ausschuss für Soziales, Bildung und Schulen, der Ausschuss für
Umwelt, Klima und Energie bzw. der Werkausschuss zuständig sind.
• Gesundheitswesen,
soweit der ambulante Bereich betroffen ist
• Wirtschaftsförderung
• Regionalmanagement
• Tourismus
• Demografie
• Bürgerschaftliches
Engagement
• Altenhilfe
(z. B. Pflegebedarfsplanung, Seniorenarbeit)
• Aufstellung des Haushaltes im Rahmen
der sachlichen Zuständigkeit des Kreisentwicklungsausschusses gemeinsam mit dem
Kreisausschuss
• Haushaltsausführung
o Augsburger
Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (AVV GmbH)
o Augsburger Schwabenhallen Messe- und
Veranstaltungsgesellschaft mbH (ASMV GmbH)
o Wohnbau
GmbH für den Landkreis Aichach-Friedberg
o Verkehrsverein
Augsburg
o Erholungsgebieteverein
(EVA)
o Regio
Augsburg Tourismus GmbH
o Regio
Augsburg Wirtschaft GmbH
o IT-Gründerzentrum
GmbH
o Startkapitalfonds
Augsburg GmbH (SKA)
o Europäische
Metropolregion München e. V. (EMM)
o Wittelsbacher
Land e. V.
o Regionaler
Planungsverband Augsburg
Ausschuss für Umwelt, Klima und Energie
• Kommunale
Abfallwirtschaft (auch Regiebetrieb)
• Beratung
von Prüfberichten zum Regiebetrieb
• Umwelt-
und Naturschutz
• Landschaftspflege
• Klima
• Energie
• Beteiligung bei Bauangelegenheiten
für den Bereich Klima und Energie in gemeinsamen Sitzungen mit den
Fachausschüssen; sollten diese zu keinem übereinstimmenden Ergebnis kommen,
entscheidet der Kreistag
• Aufstellung des Haushaltes im Rahmen
der sachlichen Zuständigkeit des Ausschusses für Umwelt, Klima und Energie
gemeinsam mit dem Kreisausschuss
• Haushaltsausführung
o Abfallzweckverband
(AZV)
o Abfallverwertung
Augsburg GmbH (AVA)
o Biomasse
Wärmeverbund GmbH (BWA)
o Zweckverband
für die Beseitigung tierischer Nebenprodukte Aichach-Friedberg (ZTA)
o Regio
Augsburg Energie e. V.
o Förderverein
Kumas
o Landschaftspflegeverband
Aichach-Friedberg e. V.
o Lebensraum
Lechtal e. V.
Ausschuss für Soziales, Bildung und Schule
• Inklusion
• Schulorganisation
- Grundsatz- und
Bedarfsfragen
- Sprengelbildungen
• Schulfinanzierung
• Schulwesen,
z. B.
- Beschaffungen
- Mittagsverpflegung
- Raumsituation
- Schülerbeförderung,
Vollzug des Schulwegkostenfreiheitsgesetzes
- Ganztagesangebote
• Bildungslandkreis
• Kulturangelegenheiten
(Heimat- und Archivpflege, Denkmalzuschüsse)
• Soziale
Angelegenheiten, z. B.
- Grundsicherung
- Sozialhilfe
- Offene Behindertenarbeit
- Ambulante sozialpflegerische Dienste
- Pflegestützpunkte
- Betreuungsrecht
- Aufgaben des Landkreises als kommunaler SGB
II-Träger
• Zuschusswesen
für soziale Projekte und Maßnahmen, z. B.
- Sozialstationen
- psychosoziale Betreuung
- Schuldnerberatung
- Asylbetreuung
- Frauenhaus
- Schwangerenberatung
- Selbsthilfe
- Mehrgenerationenhaus
Kissing
• Aufstellung des Haushaltes im Rahmen
der sachlichen Zuständigkeit des Ausschusses für Soziales, Bildung und Schule
gemeinsam mit dem Kreisausschuss
• Haushaltsausführung
o Bayerischer
Landesverein für Heimatpflege
o Schullandheimverein
Aichach-Friedberg e. V.
o Schwabenhilfe
für Kinder, Verein zur Erziehungshilfe und Sprachförderung
Befugnisse:
Bei beschließenden Funktionen reicht die Befugnis der
Ausschüsse bis 700.000 €, soweit nicht im Einzelfall die Zuständigkeit
des Kreistags oder des Landrats gegeben ist.
Der Rechnungsprüfungsausschuss übt seine Befugnisse in
eigener Zuständigkeit und Verantwortung unabhängig aus (Art. 89 LKrO).
Für den Werkausschuss ergeben sich die Befugnisse aus
der Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Kliniken an der Paar“.
Die Zuständigkeit bei Gesellschaften, Zweckverbänden,
Vereinen, etc. umfasst die Stellung des Landkreises als Eigentümer
(Beteiligungsmanagement) sowie als Aufgabenträger (Betreuung der Sachaufgabe).
Befugnis des Jugendhilfeausschusses:
Jugendhilfe beschließend
Allgemeine Angelegenheiten von Jugend beschließend bis 50.000
€, soweit
und Familie, Jugendpflege, Zuschusswesen, nicht im Einzelfall die
Jugendhilfeplanung Zuständigkeit
des Kreistages oder
des
Landrats gegeben ist.