Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 46, Nein: 14

Der Kreistag beschließt die beigefügte Anlage zur Geschäftsordnung (Übersicht über die Ausschüsse des Kreistages, ihre Aufgaben und Befugnisse).

 

Aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemielage erhält sie abweichend bis auf weiteres folgende erweiterte Zuständigkeiten für die Ausschüsse:

 

a)    Die Befugnis des Kreisausschusses zur Genehmigung von Planabweichungen sowie über- und außerplanmäßiger Verpflichtungen wird von 200.000 Euro auf 500.000 Euro erhöht.

 

b)    Die beschließende Funktion der Ausschüsse, soweit nicht im Einzelfall die Zuständigkeit des Kreistags oder des Landrats gegeben ist, wird von 700.000 Euro auf 2.500.000 Euro erhöht.

 

 

 

Anlage zur Geschäftsordnung des Kreistages des Landkreises Aichach-Friedberg für die Amtsperiode 2020/2026

Übersicht über die Ausschüsse des Kreistages, ihre Aufgaben und Befugnisse

 

Werkausschuss

 

           Zuständigkeiten nach der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Kliniken an der Paar

           Krankenhauswesen

           Krankenhausplanung

           Gesundheitswesen, soweit die stationäre Krankenversorgung betroffen ist

           Bauangelegenheiten der Krankenhäuser

           Beratung von Prüfberichten zu den Kliniken

O         Service Wittelsbacher Land GmbH (Aufgabenträger)

 

Rechnungsprüfungsausschuss

 

           Örtliche Rechnungsprüfung

           Prüfung der Jahresrechnungen und Jahresabschlüsse

           Überwachung der Wirtschaftsführung (materielle Prüfung, begleitende Prüfung)

 

Jugendhilfeausschuss

 

           Kinder- und Jugendhilfe

           Allgemeine Angelegenheiten von Jugend und Familie

           Jugendpflege

           Förderung der freien Jugendhilfe

           Jugendhilfeplanung

           Vorschläge zur Benennung von Jugendschöffen

           Aufstellung des Haushaltes im Rahmen der sachlichen Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses gemeinsam mit dem Kreisausschuss

           Haushaltsausführung

o          Kreisjugendring Aichach-Friedberg

o          Lebenshilfe Kreisvereinigung Aichach-Friedberg e. V.

o          Deutsches Institut für Vormundschaftswesen

 

Bauausschuss

 

           Bauangelegenheiten im Hoch- und Tiefbau (wie wird gebaut), z. B. Architektenwettbewerb, Auswahl von Architekten, Vergaben, Entscheidung über Verwendung von Materialien etc.,

soweit nicht der Werkausschuss zuständig ist.

           Gebäudemanagement

           Aufstellung des Haushaltes im Rahmen der sachlichen Zuständigkeit des Bauausschusses gemeinsam mit dem Kreisausschuss

           Haushaltsausführung

 

Kreisausschuss

 

           Vorbereitung der Angelegenheiten des Kreistages, soweit nicht ein Fachausschuss zuständig ist.

           Grundstücksangelegenheiten, Pachtverhältnisse

           Liegenschaften

           Personalangelegenheiten

           Aufbau- und Ablauforganisation Landratsamt, einschl. Beschaffungen, Raumkonzeption, Innerer Dienstbetrieb, Kommunikationseinrichtungen, soweit nicht der Landrat als Behördenleiter zuständig ist.

           Alle Aufgaben, die keinem anderen Ausschuss zugewiesen sind

           Aufstellung des Haushaltes gemeinsam mit dem jeweiligen Fachausschuss

           Abschließende Haushaltsvorberatung

           Genehmigung von Planabweichungen sowie über- und außerplanmäßige Verpflichtungen bis 200.000 €

           Grundsätze zu Haushaltsausführung, Spenden, Krediten

           Annahme von Spenden und Schenkungen

           Aufstellung des Haushaltes im Rahmen der sachlichen Zuständigkeit des Kreisausschusses

           Haushaltsausführung

           Beratung von Prüfberichten, wenn keine andere Zuständigkeit gegeben ist

o          Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF)

o          Bayerischer Landkreistag

o          Service Wittelsbacher Land GmbH (SWL) - Beteiligungsmanagement

o          Kommunaler Arbeitgeberverband (KAV)

o          Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung

 

Kreisentwicklungsausschuss

 

           Verkehrs- und Versorgungsplanung

           Planung von Kreiseinrichtungen, soweit nicht der Ausschuss für Soziales, Bildung und Schulen, der Ausschuss für Umwelt, Klima und Energie bzw. der Werkausschuss zuständig sind.

           Gesundheitswesen, soweit der ambulante Bereich betroffen ist

           Wirtschaftsförderung

           Regionalmanagement

           Tourismus

           Demografie

           Bürgerschaftliches Engagement

           Altenhilfe (z. B. Pflegebedarfsplanung, Seniorenarbeit)

           Aufstellung des Haushaltes im Rahmen der sachlichen Zuständigkeit des Kreisentwicklungsausschusses gemeinsam mit dem Kreisausschuss

           Haushaltsausführung

o          Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (AVV GmbH)

o          Augsburger Schwabenhallen Messe- und Veranstaltungsgesellschaft mbH (ASMV GmbH)

o          Wohnbau GmbH für den Landkreis Aichach-Friedberg

o          Verkehrsverein Augsburg

o          Erholungsgebieteverein (EVA)

o          Regio Augsburg Tourismus GmbH

o          Regio Augsburg Wirtschaft GmbH

o          IT-Gründerzentrum GmbH

o          Startkapitalfonds Augsburg GmbH (SKA)

o          Europäische Metropolregion München e. V. (EMM)

o          Wittelsbacher Land e. V.

o          Regionaler Planungsverband Augsburg

 

Ausschuss für Umwelt, Klima und Energie

 

           Kommunale Abfallwirtschaft (auch Regiebetrieb)

           Beratung von Prüfberichten zum Regiebetrieb

           Umwelt- und Naturschutz

           Landschaftspflege

           Klima

           Energie

           Beteiligung bei Bauangelegenheiten für den Bereich Klima und Energie in gemeinsamen Sitzungen mit den Fachausschüssen; sollten diese zu keinem übereinstimmenden Ergebnis kommen, entscheidet der Kreistag

           Aufstellung des Haushaltes im Rahmen der sachlichen Zuständigkeit des Ausschusses für Umwelt, Klima und Energie gemeinsam mit dem Kreisausschuss

           Haushaltsausführung

o          Abfallzweckverband (AZV)

o          Abfallverwertung Augsburg GmbH (AVA)

o          Biomasse Wärmeverbund GmbH (BWA)

o          Zweckverband für die Beseitigung tierischer Nebenprodukte Aichach-Friedberg      (ZTA)

o          Regio Augsburg Energie e. V.

o          Förderverein Kumas

o          Landschaftspflegeverband Aichach-Friedberg e. V.

o          Lebensraum Lechtal e. V.

 

Ausschuss für Soziales, Bildung und Schule

 

           Inklusion

           Schulorganisation

- Grundsatz- und Bedarfsfragen

- Sprengelbildungen

           Schulfinanzierung

           Schulwesen, z. B.

- Beschaffungen

- Mittagsverpflegung

- Raumsituation

- Schülerbeförderung, Vollzug des Schulwegkostenfreiheitsgesetzes

- Ganztagesangebote

           Bildungslandkreis

           Kulturangelegenheiten (Heimat- und Archivpflege, Denkmalzuschüsse)

           Soziale Angelegenheiten, z. B.

- Grundsicherung

-  Sozialhilfe

-  Offene Behindertenarbeit

-  Ambulante sozialpflegerische Dienste

-  Pflegestützpunkte

-  Betreuungsrecht

-  Aufgaben des Landkreises als kommunaler SGB II-Träger

           Zuschusswesen für soziale Projekte und Maßnahmen, z. B.

-  Sozialstationen

-  psychosoziale Betreuung

-  Schuldnerberatung

-  Asylbetreuung

- Frauenhaus

- Schwangerenberatung

- Selbsthilfe

- Mehrgenerationenhaus Kissing

           Aufstellung des Haushaltes im Rahmen der sachlichen Zuständigkeit des Ausschusses für Soziales, Bildung und Schule gemeinsam mit dem Kreisausschuss

           Haushaltsausführung

o          Bayerischer Landesverein für Heimatpflege

o          Schullandheimverein Aichach-Friedberg e. V.

o          Schwabenhilfe für Kinder, Verein zur Erziehungshilfe und Sprachförderung

 

 

Befugnisse:

 

Bei beschließenden Funktionen reicht die Befugnis der Ausschüsse bis 700.000 €, soweit nicht im Einzelfall die Zuständigkeit des Kreistags oder des Landrats gegeben ist.

Der Rechnungsprüfungsausschuss übt seine Befugnisse in eigener Zuständigkeit und Verantwortung unabhängig aus (Art. 89 LKrO).

Für den Werkausschuss ergeben sich die Befugnisse aus der Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Kliniken an der Paar“.

Die Zuständigkeit bei Gesellschaften, Zweckverbänden, Vereinen, etc. umfasst die Stellung des Landkreises als Eigentümer (Beteiligungsmanagement) sowie als Aufgabenträger (Betreuung der Sachaufgabe).

 

Befugnis des Jugendhilfeausschusses:

 

Jugendhilfe                                                                            beschließend

 

Allgemeine Angelegenheiten von Jugend                         beschließend bis 50.000 €, soweit

und Familie, Jugendpflege, Zuschusswesen,                   nicht im Einzelfall die

Jugendhilfeplanung                                                             Zuständigkeit des Kreistages oder

                                                                                                des Landrats gegeben ist.