Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 60, Nein: 0

1.    Der Kreistag stimmt dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehen zur Weiterentwicklung des papierlosen Sitzungsdiensts zu.

 

 

2.    Nach § 15 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung des Kreistages wird folgender Satz 4 eingefügt:

 

„Eine elektronische Einladung ist auch möglich über den E-Mail-Versand eines Links, über den ein nicht veränderbares Dokument in einem technisch individuell gegen Zugriffe Dritter geschützten Bereich (Kreistagsinformationssystem) geöffnet werden kann.“

 

Der bisherige § 15 Abs. 2 Satz 4 Geschäftsordnung wird zu § 15 Abs. 2 Satz 5 Geschäftsordnung.

 

 

3.    § 15 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung des Kreistages erhält folgende Fassung:

 

„Im Falle der elektronischen Ladung geht die Tagesordnung zu, wenn der Hinweis zur elektronischen Ladung im elektronischen Briefkasten des Empfängers oder bei seinem Provider abrufbar eingegangen und üblicherweise mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist.“

 

 

4.    Die Einladungen und Tagesordnungen zu den Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse werden in das Ratsinformationssystem eingestellt.

 

 

5.    Es werden alle öffentlichen Sitzungsvorlagen in das Ratsinformationssystem eingestellt, mit Ausnahme der Bieterlisten von Vergaben nach VOB. Diese werden als Tischvorlage verteilt und nach der Sitzung wieder eingesammelt.

 

Es werden alle nichtöffentlichen Sitzungsvorlagen in das Ratsinformationssystem eingestellt mit folgenden Ausnahmen:

Personalangelegenheiten, Bieterlisten und Ehrungsangelegenheiten werden als Tischvorlage verteilt und nach der Sitzung wieder eingesammelt.

 

 

6.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Beschaffung von mobilen Endgeräten für Kreistagsmitglieder zum Zwecke des papierlosen Sitzungsdienstes in die Wege zu leiten. Die Geräte bleiben im Eigentum des Landkreises Aichach-Friedberg. Scheidet ein Mitglied aus dem Kreistag aus, so hat es das Gerät zurückzugeben oder die Möglichkeit, es zu einem von der Verwaltung festzulegenden Restwert abzulösen.