2.
Nach § 15 Abs. 2
Satz 3 der Geschäftsordnung des Kreistages wird folgender Satz 4 eingefügt:
„Eine elektronische
Einladung ist auch möglich über den E-Mail-Versand eines Links, über den ein
nicht veränderbares Dokument in einem technisch individuell gegen Zugriffe
Dritter geschützten Bereich (Kreistagsinformationssystem) geöffnet werden
kann.“
Der bisherige § 15
Abs. 2 Satz 4 Geschäftsordnung wird zu § 15 Abs. 2 Satz 5 Geschäftsordnung.
3.
§ 15 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung des Kreistages erhält folgende
Fassung:
„Im Falle der elektronischen Ladung geht die Tagesordnung zu, wenn der
Hinweis zur elektronischen Ladung im elektronischen Briefkasten des Empfängers
oder bei seinem Provider abrufbar eingegangen und üblicherweise mit der
Kenntnisnahme zu rechnen ist.“
4.
Die Einladungen und
Tagesordnungen zu den Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse werden in
das Ratsinformationssystem eingestellt.
5.
Es werden alle
öffentlichen Sitzungsvorlagen in das Ratsinformationssystem eingestellt, mit
Ausnahme der Bieterlisten von Vergaben nach VOB. Diese werden als Tischvorlage
verteilt und nach der Sitzung wieder eingesammelt.
Es werden alle
nichtöffentlichen Sitzungsvorlagen in das Ratsinformationssystem eingestellt
mit folgenden Ausnahmen:
Personalangelegenheiten,
Bieterlisten und Ehrungsangelegenheiten werden als Tischvorlage verteilt und
nach der Sitzung wieder eingesammelt.
6.
Die Verwaltung wird
beauftragt, die Beschaffung von mobilen Endgeräten für Kreistagsmitglieder zum
Zwecke des papierlosen Sitzungsdienstes in die Wege zu leiten. Die Geräte
bleiben im Eigentum des Landkreises Aichach-Friedberg. Scheidet ein Mitglied
aus dem Kreistag aus, so hat es das Gerät zurückzugeben oder die Möglichkeit,
es zu einem von der Verwaltung festzulegenden Restwert abzulösen.