Die Berufung der Vertreter in die Gremien von
Zweckverbänden, Gesellschaften, Vereinen, Arbeitsgemeinschaften und sonstigen
Organisationen soll bei jeder zu besetzenden Position mittels Losverfahren
ermittelt werden.
Die Berufung der Vertreter in die Gremien von
Zweckverbänden, Gesellschaften, Vereinen, Arbeitsgemeinschaften und sonstigen
Organisationen soll bei jeder zu besetzenden Position mittels Losverfahren
ermittelt werden.