Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 59, Nein: 0

Der Kreistag beschließt, die folgende Satzung zur Änderung der Eigenbetriebssatzung zu erlassen:

 

 

Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Kreiskranken-häuser Aichach und Friedberg des Landkreises Aichach-Friedberg vom 13.05.2020

 

§ 1

§ 2 Absatz 3 Satz 5 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Kreiskrankenhäuser Aichach und Friedberg des Landkreises Aichach-Friedberg wird geändert und erhält folgenden Wortlaut:

 

Der Landkreis Aichach-Friedberg erhält bei Auflösung oder Aufhebung des Eigenbetriebes oder des Betriebs gewerblicher Art oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als sein einbezahltes Kapital und den gemeinen Wert seiner geleisteten Sacheinlagen zurück.

 

§ 2

 

§ 2 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Kreiskrankenhäuser Aichach und Friedberg des Landkreises Aichach-Friedberg wird um folgenden neuen Absatz 5 ergänzt:

 

Bei Auflösung oder Aufhebung des Betriebs gewerblicher Art oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Betriebs gewerblicher Art an den Eigenbetrieb der Kreiskrankenhäuser Aichach und Friedberg des Landkreises Aichach-Friedberg, der es unmittelbar und ausschließlich für satzungsmäßige Zwecke zu verwenden hat.

 

§ 3

 

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Aichach, 13.05.2020

 

Dr. Klaus Metzger

Landrat