Der Kreistag beschließt, die folgende Satzung zur
Änderung der Eigenbetriebssatzung zu erlassen:
Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für
den Eigenbetrieb der Kreiskranken-häuser Aichach und Friedberg des Landkreises
Aichach-Friedberg vom 13.05.2020
§ 1
§ 2 Absatz 3 Satz 5 der Betriebssatzung für den
Eigenbetrieb der Kreiskrankenhäuser Aichach und Friedberg des Landkreises
Aichach-Friedberg wird geändert und erhält folgenden Wortlaut:
Der Landkreis Aichach-Friedberg erhält bei Auflösung oder Aufhebung des Eigenbetriebes oder des
Betriebs gewerblicher Art oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als sein einbezahltes Kapital und den gemeinen Wert
seiner geleisteten Sacheinlagen zurück.
§ 2
§ 2 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Kreiskrankenhäuser
Aichach und Friedberg des Landkreises Aichach-Friedberg wird um folgenden neuen
Absatz 5 ergänzt:
Bei Auflösung oder Aufhebung des Betriebs
gewerblicher Art oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des
Betriebs gewerblicher Art an den Eigenbetrieb der Kreiskrankenhäuser Aichach
und Friedberg des Landkreises Aichach-Friedberg, der es unmittelbar und
ausschließlich für satzungsmäßige Zwecke zu verwenden hat.
§ 3
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer
Bekanntmachung in Kraft.
Aichach, 13.05.2020
Dr. Klaus Metzger
Landrat