Der Jugendhilfeausschuss unterstützt die vorgestellten
Maßnahmen zur Weiterentwicklung der strukturellen Rahmenbedingungen im
Kinderschutz. Die Verwaltung wird ermächtigt, bestehende Vereinbarungen mit
freien Trägern zu kündigen, ggfs. ein Bewerbungsverfahren durchzuführen und
neue Vereinbarungen mit freien Trägern abzuschließen.