Der Bauausschuss nimmt die Vorplanung zustimmend zur Kenntnis und
beschließt, die Planungen auf der vorgestellten Basis weiter voran zu treiben.
In diesem Zuge wird bei den Planungsbeteiligten der Abruf der vertraglichen
Stufe 2, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung, für den Erweiterungsbau
veranlasst.