Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag, den aufgezeigten Personalbedarf im Stellenplan 2021 zu berücksichtigen (0,55 VZÄ für Jugendhilfe im Strafverfahren; 0,5 VZÄ Pflegekinderwesen).