Dem
Kreistag wird empfohlen wie folgt zu beschließen:
1.
Dem
Erlass des als Anlage 1 zu
diesem Beschluss beigefügten Betrauungsaktes wird zugestimmt. Dadurch wird die
Regio Augsburg Wirtschaft GmbH im Rahmen der Umsetzung des
Freistellungsbeschlusses der EU Kommission vom 20.12.2011 mit der Erbringung
von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse
(DAWI-Leistungen) beauftragt.
2.
Dem
Abschluss des als Anlage 2 zu
diesem Beschluss beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrags
(„Zweckvereinbarung“) wird zugestimmt.
3.
Sollten
nach Beschlussfassung des Kreistages Änderungen des Wortlautes des
Betrauungsaktes oder des öffentlich-rechtlichen Vertrages notwendig werden, so
sind diese ohne erneute Beschlussfassung der zuständigen Gremien zulässig, wenn
sich hieraus in den wesentlichen Eckpunkten keine inhaltlichen Veränderungen
des Betrauungsaktes oder des öffentlich-rechtlichen Vertrages ergeben.