Die Entscheidung des Landrats in der
Gesellschafterversammlung der Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (AVV)
vom 13.07.2020, die gemäß Vereinbarung turnusmäßig zum 01.01.2021 anstehende
indexbasierte Tariferhöhung nicht umzusetzen sowie die AVV-Geschäftsführung zu
beauftragen, das weitere Vorgehen auch hinsichtlich der Weitergabe der zum
01.07.2020 gültigen Mehrwertsteuerabsenkung abzustimmen und zu veranlassen,
wird genehmigt.