2.
Die Entscheidung des
Stellvertreters des Landrats in der Gesellschafterversammlung vom 23.09.2020,
dem Aufsichtsrat der SWL GmbH für das Jahr 2019 die Entlastung zu erteilen,
wird genehmigt.
3.
Die Entscheidung des Landrats in
der Gesellschafterversammlung vom 23.09.2020, dem Konzept der Internen Revision
sowie dem Prüfungsplan für die Jahre 2020 und 2021 zuzustimmen, wird genehmigt.