Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 4

1.    Die Entscheidung des Landrats in der Gesellschafterversammlung vom 23.09.2020, den Jahresabschluss 2019 festzustellen und den Jahresfehlbetrag in Höhe von 118.494,40 Euro zum 31.12.2019 mit dem Gewinnvortrag in Höhe von 252.611,38 Euro zu verrechnen und auf neue Rechnung vorzutragen sowie der Geschäftsführung der SWL GmbH die Entlastung zu erteilen, wird genehmigt.

 

2.    Die Entscheidung des Stellvertreters des Landrats in der Gesellschafterversammlung vom 23.09.2020, dem Aufsichtsrat der SWL GmbH für das Jahr 2019 die Entlastung zu erteilen, wird genehmigt.

 

3.    Die Entscheidung des Landrats in der Gesellschafterversammlung vom 23.09.2020, dem Konzept der Internen Revision sowie dem Prüfungsplan für die Jahre 2020 und 2021 zuzustimmen, wird genehmigt.