Die Verwaltung wird um Prüfung beauftragt, inwieweit für den Nachtrag
zum Gewerk Vinzenz-Pallotti-Schule „Baustelleneinrichtung“ (TOP 5) Beteiligte haftbar
gemacht werden können.
Die Verwaltung wird um Prüfung beauftragt, inwieweit für den Nachtrag
zum Gewerk Vinzenz-Pallotti-Schule „Baustelleneinrichtung“ (TOP 5) Beteiligte haftbar
gemacht werden können.