Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2

1.    Zur weiteren Verringerung der Gefahr der ASP-Ausbreitung werden an mindestens drei, über den Landkreis verteilten Stellen (z. B. Kreisbauhof und Bauhöfe der Kommunen im nördlichen und südlichen Landkreis), Sammeltonnen aufgestellt.

 

2.    Die Sammeltonnen dienen zur Ablieferung von verendeten Wildschweinen und von Aufbruch von erlegtem Schwarzwild. Insgesamt wird damit die Möglichkeit zur Abgabe von nicht vermarktbaren Tieren geschaffen.

 

3.    Die Kosten für die Aufstellung  sowie die Entsorgung über die Tierkörperbeseitigung trägt der Landkreis.