Sitzung: 19.10.2020 Ausschuss für Umwelt, Klima und Energie
Beschluss: Annahme
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2
1. Zur weiteren Verringerung der Gefahr der
ASP-Ausbreitung werden an mindestens drei, über den Landkreis verteilten
Stellen (z. B. Kreisbauhof und Bauhöfe der Kommunen im nördlichen und südlichen
Landkreis), Sammeltonnen aufgestellt.
2.
Die
Sammeltonnen dienen zur Ablieferung von verendeten Wildschweinen und von
Aufbruch von erlegtem Schwarzwild. Insgesamt wird damit die Möglichkeit zur
Abgabe von nicht vermarktbaren Tieren geschaffen.
3.
Die
Kosten für die Aufstellung sowie die Entsorgung über die
Tierkörperbeseitigung trägt der Landkreis.