1.
Der
Kreistag nimmt die vorgestellte Machbarkeitsstudie zur Kenntnis und beauftragt
die Verwaltung, die weitere Planung auf Grundlage der Machbarkeitsstudie
voranzutreiben und eine entsprechende Ausschreibung der Planungsleistungen
durchzuführen.
2.
In
der Haushaltsplanung sollen vorläufig die grob ermittelten Kosten der Variante
2.2 berücksichtigt werden.
3.
Der
Holz-Hybridbau soll weiter verfolgt werden.