§ 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Kreistages Aichach-Friedberg
erhält ab sofort folgenden Wortlaut:
„Dem Ältestenrat gehören 13 Mitglieder an, und zwar
1.
der Landrat als Vorsitzender
2.
die Vorsitzenden der im Kreistag vertretenen
Fraktionen und die Sprecher der im Kreistag vertretenen Gruppen
3.
der/die gewählte und die weiteren
Stellvertreter/innen des Landrats.
Für jedes Mitglied nach Ziffer 2 wird für den Fall seiner
Verhinderung ein Stellvertreter namentlich bestellt.“