1. Der Kreistag nimmt von den öffentlichen
Ehrenämtern, den Nebentätigkeiten, die auf Veranlassung des Landkreises
übernommen wurden, und den dem Hauptamt zuzuordnenden Tätigkeiten von Landrat
Dr. Klaus Metzger entsprechend der Anlage Kenntnis.
2. Der Kreistag genehmigt Herrn Landrat Dr.
Klaus Metzger die Ausübung der Nebentätigkeit als stellvertretendes Mitglied im
Hauptausschuss der Bayerischen Krankenhausgesellschaft.
3. Der Kreistag genehmigt Herrn Landrat Dr.
Klaus Metzger die Ausübung der Nebentätigkeit als Vorsitzender des
Aufsichtsrates der Regio Augsburg Wirtschaft GmbH.