Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 49, Nein: 4

1.    Dem Landrat wird gemäß Art. 38 Abs. 1 Satz 3 LKrO die Befugnis zur Auflösung von Beschäftigungsverhältnis ohne Abfindungszahlungen für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zur Entgeltgruppe 14 TVöD übertragen.

 

2.    Dem Geschäftsführer des Eigenbetriebs Kliniken an der Paar wird gemäß Art. 38 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 1 LKrO in Verbindung mit Art. 76 Abs. 3 Satz 4 LKrO die Befugnis zur Auflösung von Beschäftigungsverhältnis ohne Abfindungszahlungen für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zur Entgeltgruppe 14 TVöD bzw. bis zur Entgeltgruppe II TV-Ärzte/VKA übertragen.

 

3.    Über die aufgelösten Verträge sind in den jeweils zuständigen Ausschüssen, respektive dem Werkausschuss und dem Kreisausschuss, zu berichten.