Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende
Änderungssatzung zu erlassen:
Satzung zur Änderung der Satzung für das Kreisjugendamt des Landkreises Aichach-Friedberg vom
28.03.1996, zuletzt geändert mit Beschluss des Kreistages vom 25.06.2014
§ 1
§ 4 Absatz 2 Satz 1 der Satzung für das
Kreisjugendamt des Landkreises Aichach-Friedberg wird geändert und erhält
folgenden Wortlaut:
„Vorschläge für die Bestellung der
stimmberechtigten Mitglieder nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 dieser Satzung werden von
den im Kreistag vertretenen Parteien und Wählergruppen abgegeben.“
§ 2
§ 4 Abs. 2 Satz 2 der Satzung für das Kreisjugendamt des Landkreises
Aichach-Friedberg wird geändert und erhält folgenden Wortlaut:
„Wahlvorschläge für die stimmberechtigten
Mitglieder nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 dieser Satzung können nur durch die im
Kreisgebiet wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe,
insbesondere die Jugendverbände und Wohlfahrtsverbände, abgegeben werden.“
§ 3
Diese Satzung tritt
am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Aichach, 22.02.2021
Dr. Klaus Metzger
Landrat