Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Energie empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlüsse:

 

1.    Die am 01.05.1981 in Kraft getretene Rechtsverordnung des Landkreises Aichach-Friedberg zur Übertragung der Beseitigungspflicht für Bauschutt und Gartenabfälle auf die Gemeinden des Landkreises Aichach-Friedberg wird zum 31.12.2021 aufgehoben.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, ab dem 01.01.2022 ein flächendeckendes Grüngut- und Bauschutterfassungssystem einzurichten.

3.    Hinsichtlich des Grünguterfassungssystems soll den Gemeinden auf dem Gelände der nicht mehr betriebenen Wertstoffsammelstellen bis auf Weiteres eine unbeaufsichtigte Sammlung von Grüngut aus Haushalten angeboten werden. Das Angebot kann in Abstimmung mit den Dualen Systemen ergänzt werden um eine Altglas- und Altpapiersammlung.