1.
Die
am 01.05.1981 in Kraft getretene Rechtsverordnung des Landkreises
Aichach-Friedberg zur Übertragung der Beseitigungspflicht für Bauschutt und
Gartenabfälle auf die Gemeinden des Landkreises Aichach-Friedberg wird zum
31.12.2021 aufgehoben.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, ab dem
01.01.2022 ein flächendeckendes Grüngut- und Bauschutterfassungssystem
einzurichten.
3.
Hinsichtlich des Grünguterfassungssystems
soll den Gemeinden auf
dem Gelände der nicht mehr betriebenen Wertstoffsammelstellen bis auf Weiteres
eine unbeaufsichtigte Sammlung von Grüngut aus Haushalten angeboten werden. Das
Angebot kann in Abstimmung mit den dualen Systemen ergänzt werden um eine
Altglas- und Altpapiersammlung.
4.
Ab
01.01.2021 werden im Landkreis folgende Wertstoffsammelstellen unter Umsetzung
der notwendigen Investitionen im baulichen Bereich und für die
arbeitsschutzrechtlichen Belange weiter betrieben: Affing (Mühlweg), Aichach,
Aindling/Todtenweis, Dasing, Friedberg-Münchener Straße, Kissing, Kühbach
(Daimlerstraße), Mering, Pöttmes, Rehling. Die übrigen Wertstoffsammelstellen
werden nach Möglichkeit zu diesem Zeitpunkt geschlossen. Der genaue Zeitpunkt
der Schließung ist mit den betroffenen Gemeinden in Abhängigkeit der örtlichen
Situation festzulegen.
5.
Die
Wertstoffsammelstelle Merching soll bis zum Abschluss der Optimierung der
Wertstoffsammelstellen Mering und Kissing weiter betrieben werden. Nach einer
Laufzeit von weiteren drei Jahren wird unter Berücksichtigung der Entwicklung
der Mengen- und Besucherströme über den weiteren Fortbestand der Sammelstelle
erneut entschieden werden.
6.
Die
Wertstoffsammelstelle Friedberg-Stätzling soll ohne weitere Investitionen unter
Einhaltung der sicherheits- und arbeitsrechtlichen Belange weiterbetrieben
werden. Nach einer Laufzeit von weiteren drei Jahren wird unter
Berücksichtigung der Entwicklung der Mengen- und Besucherströme über den
weiteren Fortbestand der Sammelstelle erneut entschieden werden.
7.
Die Wertstoffsammelstelle Obergriesbach soll
ohne weitere Investitionen
unter Einhaltung der sicherheits- und arbeitsrechtlichen Belange weiterbetrieben
werden. Nach einer Laufzeit von
weiteren drei Jahren wird unter Berücksichtigung der Entwicklung der Mengen-
und Besucherströme über den weiteren Fortbestand der Sammelstelle erneut
entschieden werden.