Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 53, Nein: 0

1.    Die am 01.05.1981 in Kraft getretene Rechtsverordnung des Landkreises Aichach-Friedberg zur Übertragung der Beseitigungspflicht für Bauschutt und Gartenabfälle auf die Gemeinden des Landkreises Aichach-Friedberg wird zum 31.12.2021 aufgehoben.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, ab dem 01.01.2022 ein flächendeckendes Grüngut- und Bauschutterfassungssystem einzurichten.

 

3.    Hinsichtlich des Grünguterfassungssystems soll den Gemeinden auf dem Gelände der nicht mehr betriebenen Wertstoffsammelstellen bis auf Weiteres eine unbeaufsichtigte Sammlung von Grüngut aus Haushalten angeboten werden. Das Angebot kann in Abstimmung mit den dualen Systemen ergänzt werden um eine Altglas- und Altpapiersammlung.

 

4.    Ab 01.01.2021 werden im Landkreis folgende Wertstoffsammelstellen unter Umsetzung der notwendigen Investitionen im baulichen Bereich und für die arbeitsschutzrechtlichen Belange weiter betrieben: Affing (Mühlweg), Aichach, Aindling/Todtenweis, Dasing, Friedberg-Münchener Straße, Kissing, Kühbach (Daimlerstraße), Mering, Pöttmes, Rehling. Die übrigen Wertstoffsammelstellen werden nach Möglichkeit zu diesem Zeitpunkt geschlossen. Der genaue Zeitpunkt der Schließung ist mit den betroffenen Gemeinden in Abhängigkeit der örtlichen Situation festzulegen.

 

5.    Die Wertstoffsammelstelle Merching soll bis zum Abschluss der Optimierung der Wertstoffsammelstellen Mering und Kissing weiter betrieben werden. Nach einer Laufzeit von weiteren drei Jahren wird unter Berücksichtigung der Entwicklung der Mengen- und Besucherströme über den weiteren Fortbestand der Sammelstelle erneut entschieden werden.

 

6.    Die Wertstoffsammelstelle Friedberg-Stätzling soll ohne weitere Investitionen unter Einhaltung der sicherheits- und arbeitsrechtlichen Belange weiterbetrieben werden. Nach einer Laufzeit von weiteren drei Jahren wird unter Berücksichtigung der Entwicklung der Mengen- und Besucherströme über den weiteren Fortbestand der Sammelstelle erneut entschieden werden.

 

7.    Die Wertstoffsammelstelle Obergriesbach soll ohne weitere Investitionen unter Einhaltung der sicherheits- und arbeitsrechtlichen Belange weiterbetrieben werden. Nach einer Laufzeit von weiteren drei Jahren wird unter Berücksichtigung der Entwicklung der Mengen- und Besucherströme über den weiteren Fortbestand der Sammelstelle erneut entschieden werden.