Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 52, Nein: 4

Der Kreistag stimmt dem Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ergänzung im Vertrag in § 3 Abs. 2 Satz 5 „Die Ausnahmeregelung steht unter der Bedingung, dass das Angebot Technikerschule mit Fachrichtung Maschinenbautechnik in Nördlingen dem Grunde nach besteht“ in den Vertrag aufzunehmen.