Der Kreistag stimmt
dem Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages zu. Die Verwaltung wird
beauftragt, die Ergänzung im Vertrag in § 3 Abs. 2 Satz 5 „Die Ausnahmeregelung
steht unter der Bedingung, dass das Angebot Technikerschule mit Fachrichtung Maschinenbautechnik
in Nördlingen dem Grunde nach besteht“ in den Vertrag aufzunehmen.