1.
Der
Kreistag stimmt der vorgestellten Machbarkeitsstudie zu und beauftragt die
Verwaltung, die weitere Planung auf Grundlage der Machbarkeitsstudie
voranzutreiben und eine entsprechende Ausschreibung der Planungsleistungen
durchzuführen.
2.
In
der Haushaltsplanung sollen vorläufig die grob ermittelten Kosten der
Machbarkeitsstudie berücksichtigt werden.