Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 57, Nein: 0

Der Kreistag beschließt folgende Satzung:

 

Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisbürgerinnen und Kreisbürger vom 17.02.2021

 

 

§  1

§ 1 Abs. 6 erhält folgenden Wortlaut:

„Für sonstige Dienstgeschäfte werden Reisekosten nach dem BayRKG in der jeweils geltenden Fassung gewährt; Art. 5 Abs. 1 Satz 3 BayRKG findet keine Anwendung.“

 

 

§  2

§ 5 Abs. 1 erhält folgenden Wortlaut:

„Die Archiv- und Heimatpfleger erhalten eine steuerfreie Pauschale als Ersatz für die Porto-, Telefon- und Reiseauslagen. Diese Pauschale deckt die Reisekosten innerhalb des Landkreises Aichach-Friedberg und der Stadt Augsburg ab. Im Übrigen gelten die Vorschriften des BayRKG in der jeweils gültigen Fassung; Art. 5 Abs. 1 Satz 3 BayRKG findet keine Anwendung.“

 

 

§  3

Diese Änderung tritt mit Wirkung ab 01.05.2020 in Kraft.