Der Kreistag beschließt
folgende Satzung:
Satzung zur Änderung der Satzung
zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisbürgerinnen und
Kreisbürger vom 17.02.2021
§
1
§ 1 Abs. 6
erhält folgenden Wortlaut:
„Für
sonstige Dienstgeschäfte werden Reisekosten nach dem BayRKG in der jeweils
geltenden Fassung gewährt; Art. 5 Abs. 1 Satz 3 BayRKG findet keine Anwendung.“
§ 2
§ 5 Abs. 1 erhält folgenden Wortlaut:
„Die Archiv- und Heimatpfleger erhalten eine
steuerfreie Pauschale als Ersatz für die Porto-, Telefon- und Reiseauslagen. Diese
Pauschale deckt die Reisekosten innerhalb des Landkreises Aichach-Friedberg und
der Stadt Augsburg ab. Im Übrigen gelten die Vorschriften des BayRKG in der
jeweils gültigen Fassung; Art. 5 Abs. 1 Satz 3 BayRKG findet keine Anwendung.“
§ 3
Diese Änderung tritt mit Wirkung ab 01.05.2020 in
Kraft.