Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 57, Nein: 0

Der Kreistag beschließt folgende Satzung:

 

Satzung zur Änderung der Satzung für das Kreisjugendamt des Landkreises Aichach-Friedberg vom 28.03.1996, zuletzt geändert mit Beschluss des Kreistages vom 25.06.2014

 

§ 1

§ 4 Absatz 2 Satz 1 der Satzung für das Kreisjugendamt des Landkreises Aichach-Friedberg wird geändert und erhält folgenden Wortlaut:

 

„Vorschläge für die Bestellung der stimmberechtigten Mitglieder nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 dieser Satzung werden von den im Kreistag vertretenen Parteien und Wählergruppen abgegeben.“

 

§ 2

§ 4 Abs. 2 Satz 2 der Satzung für das Kreisjugendamt des Landkreises Aichach-Friedberg wird geändert und erhält folgenden Wortlaut:

 

„Wahlvorschläge für die stimmberechtigten Mitglieder nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 dieser Satzung können nur durch die im Kreisgebiet wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, insbesondere die Jugendverbände und Wohlfahrtsverbände, abgegeben werden.“

 

§ 3

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Aichach, 22.02.2021

Dr. Klaus Metzger

Landrat