Der Kreistag beschließt folgende Satzung:
Satzung zur Änderung der Satzung für das Kreisjugendamt des Landkreises Aichach-Friedberg vom
28.03.1996, zuletzt geändert mit Beschluss des Kreistages vom 25.06.2014
§ 1
§ 4 Absatz 2 Satz
1 der Satzung für das Kreisjugendamt des Landkreises Aichach-Friedberg wird
geändert und erhält folgenden Wortlaut:
„Vorschläge für
die Bestellung der stimmberechtigten Mitglieder nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 dieser
Satzung werden von den im Kreistag vertretenen Parteien und Wählergruppen
abgegeben.“
§ 2
§ 4 Abs. 2 Satz 2 der Satzung für das
Kreisjugendamt des Landkreises Aichach-Friedberg wird geändert und erhält
folgenden Wortlaut:
„Wahlvorschläge
für die stimmberechtigten Mitglieder nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 dieser Satzung
können nur durch die im Kreisgebiet wirkenden und anerkannten Träger der freien
Jugendhilfe, insbesondere die Jugendverbände und Wohlfahrtsverbände, abgegeben
werden.“
§ 3
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Aichach, 22.02.2021
Dr. Klaus Metzger
Landrat