Der Kreisentwicklungsausschuss genehmigt die
Entscheidungen des Landrats in der Gesellschafterversammlung am 02.12.2020 zum
Jahresabschluss 2019, zur Verrechnung des Jahresfehlbetrages, zur Entlastung
der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für 2019 und zum Wirtschaftsplan
2021.