1.
Der Kreistag
hält auf Basis der Abstimmungsergebnisse seit November 2018 (Bauausschuss am
11.12.2018: 11 zu 0; Bauausschuss am 13.02.2019: 11 zu 0; Bauausschuss am
10.07.2019: 11 zu 0; Bauausschuss am 24.09.2019: 12 zu 0; Kreistag am
09.10.2019: 52 zu 3; Bauausschuss am 04.12.2019: 13 zu 0; Bauausschuss am
04.03.2020: 12 zu 1; Bauausschuss am 14.09.2020: 9 zu 1; Bauausschuss am
25.01.2021: 12 zu 1) an seiner grundsätzlichen Entscheidung für einen
Erweiterungsbau für das Landratsamt vom 07.11.2018 fest.
2. Vor einer endgültigen Beschlussfassung über die
Baudurchführung sind die Fraktionen aufgefordert, bis spätestens 03.03.2021
weitere, abschließend zu klärende Fragen an den Landrat zu richten.
3. Diese Fragen werden in einer der nächsten Sitzungen
des Bauausschusses vorberaten, falls nötig unter Einbeziehung von
sachverständigen Auskunftspersonen.
4. Der Kreistag beabsichtigt zur Vermeidung weiterer
Planungsverzögerungen, die endgültige Entscheidung über die Baudurchführung
noch im Jahr 2021 zu treffen.