Alternative 2)
Der Kreistag Aichach-Friedberg hält an dem Beschluss
vom 02.11.2020 (Beschlussnummer 30/1) zur Erweiterung des Sportbeirats fest. §
2 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Sportbeirats des Landkreises
Aichach-Friedberg erhält folgende neue Fassung:
„(1) Dem
Sportbeirat gehören stimmberechtigte und beratende Mitglieder an.
1. Stimmberechtigte
Mitglieder sind
a) der Landrat,
b) fünf Mitglieder des Kreistages,
c) die/der Kreisvorsitzende des Sportkreises 11
Aichach-Friedberg
- Bezirk
Schwaben -,
d) neun Vertreter der Sportvereine des Landkreises, die dem
BLSV
angeschlossen
sind, darunter ein Vertreter des Behindertensports,
e) ein Vertreter des Schulsports (Grund- und Mittelschulen),
f) zwei Vertreter der Schützenvereine des Landkreises
2. Beratendes Mitglied ist
ein Vertreter des BLSV - Bezirk Schwaben -.“
Als weitere Vertreter der Sportvereine des
Landkreises, die dem BLSV angeschlossen sind, werden
• Herr
Harald Rinderhagen, Kissing und
• Herr
Richard Hangl, Aichach
berufen.