Beschluss: Ablehnung

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 45

Alternative 2)

 

Der Kreistag Aichach-Friedberg hält an dem Beschluss vom 02.11.2020 (Beschlussnummer 30/1) zur Erweiterung des Sportbeirats fest. § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Sportbeirats des Landkreises Aichach-Friedberg erhält folgende neue Fassung:

 

„(1)      Dem Sportbeirat gehören stimmberechtigte und beratende Mitglieder an.

1. Stimmberechtigte Mitglieder sind

a)         der Landrat,

b)         fünf Mitglieder des Kreistages,

c)         die/der Kreisvorsitzende des Sportkreises 11 Aichach-Friedberg

- Bezirk Schwaben -,

d)         neun Vertreter der Sportvereine des Landkreises, die dem BLSV

angeschlossen sind, darunter ein Vertreter des Behindertensports,

e)         ein Vertreter des Schulsports (Grund- und Mittelschulen),

f)          zwei Vertreter der Schützenvereine des Landkreises

 

2. Beratendes Mitglied ist ein Vertreter des BLSV - Bezirk Schwaben -.“

 

Als weitere Vertreter der Sportvereine des Landkreises, die dem BLSV angeschlossen sind, werden

 

           Herr Harald Rinderhagen, Kissing      und

           Herr Richard Hangl, Aichach    

 

berufen.