Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 53, Nein: 4

Alternative 3)

 

Die Kreistagsbeschlüsse vom 02.11.2020 (Beschlussnummern 30/1 und 30/3)  werden aufgehoben. § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Sportbeirats des Landkreises Aichach-Friedberg erhält folgende neue Fassung:

 

„(1)      Dem Sportbeirat gehören stimmberechtigte und beratende Mitglieder an.

 

1. Stimmberechtigte Mitglieder sind

     a)    der Landrat,

     b)    fünf Mitglieder des Kreistages,

     c)    die/der Kreisvorsitzende des Sportkreises 11 Aichach-Friedberg - Bezirk Schwaben -,

     d)    sieben Vertreter der Sportvereine des Landkreises, die dem BLSV angeschlossen sind, darunter ein Vertreter des Behindertensports,

     e)    ein Vertreter des Schulsports (Grund- und Mittelschulen),

     f)     zwei Vertreter der Schützenvereine des Landkreises

 

2. Beratendes Mitglied ist ein Vertreter des BLSV - Bezirk Schwaben -.“