Alternative 3)
Die Kreistagsbeschlüsse vom 02.11.2020
(Beschlussnummern 30/1 und 30/3) werden
aufgehoben. § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Sportbeirats des Landkreises
Aichach-Friedberg erhält folgende neue Fassung:
„(1) Dem
Sportbeirat gehören stimmberechtigte und beratende Mitglieder an.
1. Stimmberechtigte
Mitglieder sind
a) der
Landrat,
b) fünf
Mitglieder des Kreistages,
c) die/der Kreisvorsitzende des Sportkreises 11
Aichach-Friedberg - Bezirk Schwaben -,
d) sieben Vertreter der Sportvereine des
Landkreises, die dem BLSV angeschlossen sind, darunter ein Vertreter des
Behindertensports,
e) ein
Vertreter des Schulsports (Grund- und Mittelschulen),
f) zwei
Vertreter der Schützenvereine des Landkreises
2. Beratendes Mitglied ist
ein Vertreter des BLSV - Bezirk Schwaben -.“