Beschluss: Ablehnung

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 44

Die Geschäftsordnung des Kreistages Aichach-Friedberg wird in § 11 um nachfolgenden Abs. 4 ergänzt, der bisherige Absatz 4 wird neuer Absatz 5:

 

„Im Kreistag erhalten die Bürgerinnen und Bürger in regelmäßigen Abständen zu Beginn der Sitzung die Möglichkeit, Fragen an den Kreistag zu stellen. Diese werden schriftlich beantwortet. Der Landrat und Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung halten mindestens einmal jährlich eine Bürger- bzw. Informationsveranstaltung für die Bewohnerinnen und Bewohner des Landkreises ab. Der Veranstaltungsort kann je nach aktuellem Informationsbedarf ausgewählt werden.“

 

§ 11 erhält folgende neue Überschrift:

„§ 11 Öffentliche Sitzungen – Bürgernaher Landkreis“