Die Geschäftsordnung
des Kreistages Aichach-Friedberg wird in § 11 um nachfolgenden Abs. 4 ergänzt,
der bisherige Absatz 4 wird neuer Absatz 5:
„Im Kreistag
erhalten die Bürgerinnen und Bürger in regelmäßigen Abständen zu Beginn der
Sitzung die Möglichkeit, Fragen an den Kreistag zu stellen. Diese werden
schriftlich beantwortet. Der Landrat und Vertreterinnen und Vertreter der
Verwaltung halten mindestens einmal jährlich eine Bürger- bzw.
Informationsveranstaltung für die Bewohnerinnen und Bewohner des Landkreises
ab. Der Veranstaltungsort kann je nach aktuellem Informationsbedarf ausgewählt
werden.“
§ 11 erhält folgende
neue Überschrift:
„§ 11 Öffentliche
Sitzungen – Bürgernaher Landkreis“