Die Geschäftsordnung
des Kreistages Aichach-Friedberg wird in § 11 um nachfolgenden Abs. 4 ergänzt,
der bisherige Absatz 4 wird neuer Absatz 5:
„Im Kreistag
erhalten die Bürgerinnen und Bürger in regelmäßigen Abständen zu Beginn der
Sitzung die Möglichkeit, Fragen an den Kreistag zu stellen. Diese werden
schriftlich beantwortet.“
§ 11 erhält folgende
neue Überschrift:
„§ 11 Öffentliche
Sitzungen – Bürgernaher Landkreis“