Die Geschäftsordnung
des Kreistages Aichach-Friedberg wird in § 11 im neuen Abs. 4 um nachfolgende
Sätze ergänzt:
„Der Landrat und
Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung halten mindestens einmal jährlich
eine Bürger- bzw. Informationsveranstaltung für die Bewohnerinnen und Bewohner
des Landkreises ab. Der Veranstaltungsort kann je nach aktuellem
Informationsbedarf ausgewählt werden.“