Beschluss: Ablehnung

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 33

Die Geschäftsordnung des Kreistages Aichach-Friedberg wird in § 11 im neuen Abs. 4 um nachfolgende Sätze ergänzt:

 

„Der Landrat und Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung halten mindestens einmal jährlich eine Bürger- bzw. Informationsveranstaltung für die Bewohnerinnen und Bewohner des Landkreises ab. Der Veranstaltungsort kann je nach aktuellem Informationsbedarf ausgewählt werden.“