Anstelle von § 15
Abs. 5 Satz 1 der Geschäftsordnung des Kreistages Aichach-Friedberg werden
nachfolgende Sätze neu aufgenommen:
„Unterlagen und
sonstiges Schriftmaterial sollen den Kreisrätinnen und Kreisräten rechtzeitig
zur Verfügung gestellt werden, soweit dies für die Vorbereitung der Beratungen
notwendig ist. Um die Vertraulichkeit zu wahren und gleichzeitig den Kreisräten
hinreichend die Möglichkeit der Sitzungsvorbereitung zu geben, sollen diesen
bei Personalangelegenheiten die entsprechenden Sitzungsunterlagen über das
Ratsinformationssystem vor und während der Sitzung zugänglich gemacht werden.
Unmittelbar nach Behandlung des Tagesordnungspunktes werden diese vertraulichen
Informationen im Ratsinformationssystem zwingend gelöscht.“