Beschluss: Ablehnung

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 39

Anstelle von § 15 Abs. 5 Satz 1 der Geschäftsordnung des Kreistages Aichach-Friedberg werden nachfolgende Sätze neu aufgenommen:

 

„Unterlagen und sonstiges Schriftmaterial sollen den Kreisrätinnen und Kreisräten rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, soweit dies für die Vorbereitung der Beratungen notwendig ist. Um die Vertraulichkeit zu wahren und gleichzeitig den Kreisräten hinreichend die Möglichkeit der Sitzungsvorbereitung zu geben, sollen diesen bei Personalangelegenheiten die entsprechenden Sitzungsunterlagen über das Ratsinformationssystem vor und während der Sitzung zugänglich gemacht werden. Unmittelbar nach Behandlung des Tagesordnungspunktes werden diese vertraulichen Informationen im Ratsinformationssystem zwingend gelöscht.“