Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 57, Nein: 0

Die Geschäftsordnung des Kreistages Aichach-Friedberg wird in § 15 Absatz 6 um nachfolgenden Satz ergänzt:

 

„Sitzungsvorlagen zu den öffentlichen Tagesordnungspunkten für Sitzungen von Kreistag und Ausschüssen sollen unter Berücksichtigung von datenschutzrechtlichen Bestimmungen mit dazugehörigen Anlagen spätestens sieben Tage vor der Sitzung im Bürgerinfoportal auf der Internetseite des Landratsamtes veröffentlicht werden.“