Die Geschäftsordnung
des Kreistages Aichach-Friedberg wird in § 15 Absatz 6 um nachfolgenden Satz
ergänzt:
„Sitzungsvorlagen zu
den öffentlichen Tagesordnungspunkten für Sitzungen von Kreistag und
Ausschüssen sollen unter Berücksichtigung von datenschutzrechtlichen
Bestimmungen mit dazugehörigen Anlagen spätestens sieben Tage vor der Sitzung
im Bürgerinfoportal auf der Internetseite des Landratsamtes veröffentlicht
werden.“