Der Kreisentwicklungsausschuss stimmt der Entscheidung
des Vorsitzenden, Herrn Landrat Dr. Metzger, Herrn Kreisrat Dr. Simon
Kuchlbauer wegen der erheblichen fortgesetzten Störung der Ordnung (Art. 47
Abs. 1 Satz 3 LKrO) von der Sitzung des Kreisentwicklungsausschusses am
03.05.2021 auszuschließen, zu.
Kreisrat Dr. Kuchlbauer beteiligte sich gemäß Art. 43 Abs. 1 Satz 1
der Landkreisordnung wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung.
Landrat Dr. Metzger bittet Herrn Dr. Kuchlbauer, den Sitzungssaal zu verlassen.
KR Dr. Kuchlbauer antwortet, er werde dieser Aufforderung nachkommen. Er halte die
Entscheidung über seinen Ausschluss von der Sitzung für rechtswidrig und weißt
die Mitglieder des Kreisentwicklungsausschusses darauf hin, dass die in der
heutigen Sitzung gefassten Beschlüsse in der Folge nichtig sein könnten.
KR Dr. Kuchlbauer verlässt die Sitzung des Kreisentwicklungsausschusses um 14.35 Uhr.