Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, § 11 Abs. 4
der Geschäftsordnung des Kreistages zu ändern. Die Worte „die Bürgerinnen und
Bürger“ werden durch „alle Kreisangehörigen (Art. 11 Abs. 1 LKrO)“ ersetzt.
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, § 11 Abs. 4
der Geschäftsordnung des Kreistages zu ändern. Die Worte „die Bürgerinnen und
Bürger“ werden durch „alle Kreisangehörigen (Art. 11 Abs. 1 LKrO)“ ersetzt.